Compliance

HINWEISGEBERSYSTEM UND BESCHWERDEMANAGEMENT nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Im Rahmen unserer Compliance-Strategie haben wir mit Herrn Dr. Carsten Thiel von Herff, LL.M., ein digitales Hinweisgebersystem eingerichtet. Herr Rechtsanwalt Dr. Carsten Thiel von Herff steht als unabhängiger Vertrauensanwalt (Ombudsmann) zur Verfügung. Alle Mitarbeiter*innen,  Geschäftspartner*innen, Lieferant*innen, Kund*innen oder sonstige Dritte können sich vertraulich und auch anonym an ihn wenden.

Worum geht es?

Der Vertrauensanwalt nimmt Hinweise auf mögliche Verstöße gegen Gesetze oder interne Regeln entgegen (Hinweismanagement). Zudem ist das Beschwerdeverfahren nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (Verfahrensordnung) bei ihm angesiedelt. Das Beschwerdeverfahren ermöglicht Personen, auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie auf Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten hinzuweisen, die durch das wirtschaftliche Handeln eines Unternehmens im eigenen Geschäftsbereich, eines unmittelbaren oder mittelbaren Zulieferers entstanden sind.

Die Hinweisgebermeldeplattform ist in verschiedenen Sprachen verfügbar.

Themen, bei denen der Vertrauensanwalt als Ansprechpartner fungieren kann, sind z.B.:

  • Korruption / Bestechung
  • Diebstahl, Betrug
  • Diskriminierung
  • Fehlverhalten
  • Wettbewerbs- / Kartellverstöße
  • Mobbing
  • Sexuelle Belästigung
  • Verstöße gegen Arbeitssicherheitsrichtlinien, Datenschutzvorgaben, Qualitätssicherheitsrichtlinien oder Umweltschutzvorgaben
  • Weitergabe vertraulicher Informationen

Verhaltenskodex für Geschäftspartner

Das Grundprinzip für das Handeln der Mestemacher GmbH ist ein nachhaltiges, die natürlichen Lebensgrundlagen schützendes, ein sozial verantwortungsvolles und rechtmäßiges unternehmerisches Verhalten im eigenen Unternehmen sowie in den Beziehungen zu Geschäftspartnern*.

Diesem Grundprinzip folgend beschreibt dieser Verhaltenskodex die Mindestanforderungen, die die Lieferanten der Mestemacher GmbH einhalten müssen.

* Mit der Bezeichnung sind stets Personen oder Personengruppen jedweden Geschlechts gemeint. Die Wortwahl verfolgt lediglich den Zweck, den Text sprachlich einfacher zu halten.