Informationen
über den "Mestemacher Preis Spitzenvater des Jahres" 2013
Sehr
geehrte Interessenten, bitte beachten Sie folgende Informationen,
die für die Teilnahme wichtig sind:
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Ein Spitzenvater wird von einer Person vorgeschlagen, die in keinem
verwandtschaftlichen Verhältnis zum empfohlenen Familienvater
steht.
-
Der unter Punkt 4 hinterlegte Fragebogen muss vollständig ausgefüllt und abgeschickt werden.
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Für die Richtigkeit der Angaben auf dem Fragebogen müssen
zwei Personen bürgen, die ebenfalls in keinem verwandtschaftlichen
Verhältnis zum empfohlenen Familienvater stehen.
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Fragebogen für den "Mestemacher Preis Spitzenvater des Jahres"
- Einsendeschluss
für die Unterlagen zum "Mestemacher Preis Spitzenvater des Jahres"
2013 ist der
30. November 2012.
Alle
Rechte liegen bei der Verfasserin Prof. Dr. Ulrike Detmers.
Die
Fragebögen sind urheberrechtlich geschützt. Jede (auch nur
auszugsweise) Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes
ist unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen
(z.B. Fotokopien, Nachdruck), Übersetzungen, Mikroverfilmungen,
und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
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